AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Beratungsleistung
Stand 01.01.2007



Die Firma "Schwarzenbach Consulting" (nachfolgend S-C genannt) ist ein auf IT-Lösungen spezialisiertes Unternehmen. Soweit im Zusammenhang mit dem Anbieten und Erstellen von IT-Lösungen Beratungsleistungen einhergehen oder gesondert erbracht werden, geschieht dieses nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Verträgen zugrunde, die Sie mit S-C, Harsdörferstraße 1a, 81669 München, (in der Folge S-C) abschließen. Diese AGB gelten daher für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von S-C. Durch Ihre Registrierung als Kunde sowie durch Abgabe einer Bestellung anerkennen Sie diese AGB und erklären sich mit diesen einverstanden.
Diese AGB können von S-C abgeändert werden und gelten jeweils in der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung aktuellen Fassung.
Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag resultierenden Pflichten wird München vereinbart.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist - soweit zulässig - München.
Eine Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieses Vertrages hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

2.
Beratungsleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass "S-C" sämtliche relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beratungsleistung erforderlich sind oder von "S-C" als erforderlich angesehen werden. Alle Angaben den Kunden sind auf freiwilliger Basis.

3.
"S-C" verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Dies gilt auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anderer Firmen, die der "S-C" im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt geworden sind.
Soweit der "S-C" bei der Durchführung dieses Vertrages Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wird " S-C " diese ebenfalls streng vertraulich behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der geforderten Beratungsleistungen verwenden.

4.
Ist zwischen dem Kunden und "S-C" eine Vergütung vereinbart, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.:
Der Preis versteht sich inklusive der gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt über Rechnungsstellung.
Im Verzugsfalle ist "S-C" berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber "S-C" nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus anderen, als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

5.
Die "S-C" haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsgegenstand, auch dann, wenn "S-C" diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Einbeziehungen der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter durch schlüssiges Handeln sind ausgeschlossen, insbesondere werden durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
7.
Soweit Kaufgegenstand ein von uns hergestelltes Komplettsystem (d.h. ein aus unseren Warenbeständen hergestellter lauffähiger Personalcomputer mit oder ohne Peripheriegeräte wie Monitor, Tastatur, Maus etc.) ist, bestimmt sich der Inhalt des Vertrages ausschließlich nach dem schriftlichen Auftrag. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

8.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns für einen bestimmten Tag bestätigt werden.

9.
Die von uns gelieferten Sachen bleiben bis zur ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware oder Verbindung mit anderen Sachen erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. In diesem Fall erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der neuen Sache. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet worden ist. Die Abtretung wird auf den Wert des Miteigentums gemäß vorstehender Klausel beschränkt. Eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

9.
Unsere Forderungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, mit Übergabe der Ware zur Zahlung fällig. Skonto- und Rabattabzüge sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig.

10.
Wir sind berechtigt, bestellte Lieferungen, soweit technisch möglich, auch in Teilen zu erbringen und die jeweiligen Teile gesondert abzurechnen.

11.
Sollten wir in Lieferverzug geraten, so muß uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat setzen, ehe er die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend machen kann.

11.
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir die Gewähr für die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe der Sache. Längerfristige Herstellergarantien sind nicht Inhalt des mit uns abgeschlossenen Vertrages. Wir werden uns aber bemühen, notwendige Garantieleistungen des Herstellers zu vermitteln. Für die Abwicklung berechtigter Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß bei uns gekaufte Bauteile mit anderen eigenen Geräteteilen des Käufers zusammen funktionsfähig sind, es sei denn, daß dies ausdrücklich von uns beim Kauf zugesagt und schriftlich bestätigt wurde. Sollte der Käufer bei einer Rückgängigmachung des Kaufes die Sache selbst beschädigt haben (hierzu gehört insbesondere auch das Versehen des Handbuches mit eigenen Notizen), so ist der Käufer verpflichtet, uns Schadensersatz zu leisten. Sollte bei der technischen Überprüfung einer Reklamation kein Mangel feststellbar sein, sind wir berechtigt, eine Aufwandspauschale von EUR 20,- zu verlangen.

13.
Ist der Kauf der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Kunden zuzurechnen, so erfolgt ein eventueller Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers; die Ware gilt mit der Übernahme durch den Frachtführer als abgenommen, falls nicht der Besteller beweist, daß in diesem Zeitpunkt Mängel vorhanden waren.

14.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung oder Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sofern Schriftform vereinbart ist, genügen elektronische oder Textform dieser nicht.
Mitarbeiter der "S-C" sind zum Abschluss/Änderung oder Aufhebung vertraglicher Vereinbarungen nicht berechtigt. Eine von den im Auftragsformular und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung kann "S-C" daher nur gegen sich gelten lassen, wenn diese durch die gesetzlichen Vertreter der "S-C" schriftlich bestätigt wurde.


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